Jugendschutz und Eintritt
Freitag, 22.05.26 Dirndlparty mit den Albkrachern:
- Ab 21:30 Uhr ist Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
- Die Eltern und das minderjährige Kind müssen sich ausweisen können.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
- Ab 13 Jahren ist ein Ticket erforderlich.
- Die Eintrittskarte kann ab 19:30 Uhr für 8 Euro an der Abendkasse erworben werden. Personen, die sich zuvor im Zelt befinden, werden nicht gesondert zu Kasse gebeten. Beim Ticket handelt es sich um ein OneWay Ticket zum Festgelände.
- Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt nur mit Personalausweis und Partypass (siehe unten) gestattet.
Samstag, 23.05.26 Kreisbrassabend:
- Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
- Die Eltern und das minderjährige Kind müssen sich ausweisen können.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
- Ab 13 Jahren ist ein Ticket erforderlich.
- Tickets können im Vorverkauf und an der Abendkasse erworben werden.
- Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt nur mit Personalausweis und Partypass (siehe unten) gestattet.
PARTYPASS
Du bist zwischen 16 und 18 Jahren und möchtest an unseren Abendevents teilnehmen? Unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist das auf jeden Fall möglich!
Um dies zu erreichen, hat das „Netzwerk Neue Festkultur“ im Land Baden-Württemberg den PartyPass ins Leben gerufen. Alle jugendlichen Besucher zwischen 16 und 18 Jahren benötigen diesen PartyPass für die Abendveranstaltungen beim Kreismusikfest 2026 in Schemmerberg.
So funktioniert’s:
Mit seinem Personalausweis und dem PartyPass kann der Jugendliche sich gegenüber dem Ordnungspersonal ausweisen. Der PartyPass darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten werden und wird um 24.00 Uhr wieder ausgegeben.
Euer Orga Team für das Festprogramm